Das wichtigste Auswahlkriterium
für einen Ultraschallsensor sind seine Tastweite und der damit verbundene dreidimensionale Erfassungsbereich.
Bei der Vermessung werden verschiedene Normalreflektoren von außen seitlich in die Erfassungsbereiche geführt und die Stellen markiert, an denen der Reflektor vom Sensor erkannt wird.
Objekte dürfen aus jeder beliebigen Richtung in den Erfassungsbereich geführt werden.
Die roten Bereiche
werden mit einem dünnen Rundstab (10 mm bzw. 27 mm Ø, je nach Sensortyp) ausgemessen und zeigen den typischen Arbeitsbereich eines Ultraschallsensors.
Um die blauen Bereiche zu erhalten,
wird seitlich eine quadratische Platte (500 x 500 mm² ) von außen in die Schallfelder geführt. Hierbei wird immer der optimale Winkel der Platte zum Ultraschallsensor eingestellt. Dies ist somit der maximale Erfassungsbereich des Sensors. Außerhalb der blauen Schallkeulen ist eine Auswertung von Ultraschall-Reflexionen nicht mehr möglich.